Wichtiger Hinweis für die Luftdruckmeisterschaften Gau / Land

 

 

Nach Aussage des Landessportleiters Dieter Heiderich ist der "Kartuschenhinweis" , wie in der Januar-Ausgabe der Hessischen Schützenzeitung abgedruckt , so zu verstehen wie er da steht =

 

Bei der Landesmeisterschaft wird auf die Regelung bei der Deutschen Meisterschaft hingewiesen .

 

Mit Hinweis auf diese Regelung , einer ggf. notwendigen Belehrung und zu unterzeichnenden Erklärung -(die noch in Vorbereitung sei)- über die Eigenverantwortlichkeit des Schützen ( als möglichen Haftungsausschluss ) würde einem Schützen die Teilnahme an der Hessischen Meisterschaft nicht versagt .

 

 

Der Handhabung des Hessischen Schützenverbandes schließt sich der Schützengau 9 , auf Anfrage, ebenfalls an und legt bei der Waffenkontrolle eine Liste aus, in der sich die Schützen eintragen und mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie selbst für die Kartuschen und deren evt.Schaden haften.

 

 

 

 

Dieter Keßler

 

Kreissportleiter                                                                                                            29.01.2009