Wichtiger
Hinweis für die Luftdruckmeisterschaften Gau / Land
Nach Aussage des Landessportleiters Dieter Heiderich ist der
"Kartuschenhinweis" , wie in der
Januar-Ausgabe der Hessischen Schützenzeitung abgedruckt , so zu verstehen wie
er da steht =
Bei der Landesmeisterschaft wird auf die Regelung bei der
Deutschen Meisterschaft hingewiesen .
Mit Hinweis auf diese Regelung , einer
ggf. notwendigen Belehrung und zu unterzeichnenden Erklärung -(die noch in
Vorbereitung sei)- über die Eigenverantwortlichkeit des Schützen ( als
möglichen Haftungsausschluss ) würde einem Schützen die Teilnahme an der
Hessischen Meisterschaft nicht
versagt .
Der
Handhabung des Hessischen Schützenverbandes schließt sich der Schützengau 9 , auf
Anfrage, ebenfalls an und legt bei der Waffenkontrolle eine Liste aus, in der sich die
Schützen eintragen und mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie selbst für
die Kartuschen und deren evt.Schaden haften.
Dieter
Keßler
Kreissportleiter 29.01.2009